Informationen über den Freundeskreis

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  • Aktive Mitstreiter
  • Merkblatt zu Funden

Informationen zum Freundeskreis Zliuuini

1. Grundsätze:
Der „Freundeskreis Zliuuini“ ist eine freiwillige Zusammenarbeit von Heimatfreunden für Arbeiten auf dem Gebiet der Geschichte des Schliebener Landes.
Jeder heimatkundlich engagierte Interessent bringt seine fachlichen Kenntnisse unentgeltlich ein und nimmt an den Arbeiten und Aufgaben entsprechend seinen Kenntnissen und Fähigkeiten teil.
Die Arbeiten werden gemeinsam abgestimmt und durchgeführt, Geheimniskrämerei u. ä. ist dem Freundeskreis fremd. Die Ergebnisse und deren Nutzung basieren auf dem Prinzip der Gemeinnützigkeit, kommerzielle Ziele sind ausgeschlossen. Urheberschaften und Quellenangaben werden gewährleistet, Transparenz ist ein Grundanliegen der Zusammenarbeit.
Der Freundeskreis Zliuuini ist unabhängig, kein Verein oder Club, es gibt keine Mitgliedschaft, keine Satzung, keine Verpflichtungen zur Mitarbeit, keine Forderungen untereinander.

2. Arbeitsgebiete und Ziele:
- Leistung von Beiträgen zur weiteren Erforschung der Geschichte des Schliebener Landes
- Popularisierung der Ergebnisse sowie weiterer geschichtlicher Erkenntnisse
- Schutz und Erhalt der geschichtlichen Zeugnisse
- Gewinnung weiterer heimatkundlich Interessierter, besonders aber junger Menschen für das heimatkundliche
Engagement
- Zusammenarbeit mit den erforderlichen Behörden, Kommunen, Einrichtungen, Personen, Verlagen etc.

Der Freundeskreis Zliuuini will mit helfen, die Geschichte des Schliebener Landes für künftige Generationen aufzubereiten und zu erhalten.

3. Kosten
Jeder Beteiligte trägt seine Kosten und Aufwendungen selbst. Abweichende Verfahren sind als Ausnahme zu behandeln und vorher unter den Beteiligten abzustimmen.
Der Freundeskreis führt keine Finanzgeschäfte und keine Kasse, er erhebt keinerlei Beiträge, Gebühren o.ä.

4. Umsetzung der Ergebnisse
- Erstellung von Monografien (Bücher, Broschüren,…)
- Beiträge in den Amtsnachrichten für das Amt Schlieben, im Heimatkalender für die Region Herzberg/E., in
Tageszeitungen, sonstigen Periodika etc.
- Fachvorträge, Heimatabende, Diskussionsveranstaltungen,…
- Nutzung von Möglichkeiten bei Partnern.

Schlieben, im Mai 2011

Die aktiven Mitglieder (Alphabetisch)

Freundeskreis Zliuuini-Mai 2011
Freundeskreis Zliuuini-Mai 2011 von links nach rechts: Harry Widmer, Mannfred Schmidt, Hans-Dieter Lehmann, Dr. Gert Wille, Gernot Richter (Ort: Heimatstube Hohenbucko)
Freundeskreis Zliuuini-2014
Freundeskreis Zliuuini-2014 von links nach rechts: Werner Zimmermann, Hans-Dieter Lehmann, Harry Widmer, Gernot Richter

Zum sachgerechten Umfang bei Funden wurde ein Merkblatt verfasst, das Sie auch gern herunterladen [19 KB] können.

M e r k b l a t t
zum Umgang mit zufällig entdeckten Bodenfunden aus der Ur- und Frühgeschichte des Schliebener Landes (“Oberflächen- Lesefunde“)

Die gesetzliche Grundlage zum Umgang mit ur- und frühgeschichtlichen Funden bildet das Brandenburgische Denkmalgesetz vom 24.5.2004 (Gesetz- u. Verordnungsblatt für das Land Brandenburg, Teil I- Nr.9 vom 24.5.2004, S. 215 ff).
Hier wird der Denkmalbegriff für derartige Funde wie folgt definiert, wobei diese Definition bewusst weit gefasst wurde.

§ 2, Abs. 1: „Denkmäler sind Sachen, Mehrheiten von Sachen oder Teile von Sachen, an deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, wissenschaftlichen, technischen, künstlerischen, städtebaulichen oder volkswirtschaftlichen Bedeutung ein öffentliches Interesse besteht“.

Der größte Teil unsrer ur- und frühgeschichtlichen Funde stammt von so genannten „Bodendenkmälern“. Das o.g. Gesetz definiert diese Bodendenkmäler wie folgt:

§ 2, Abs. 2: „Bewegliche und unbewegliche Sachen, insbesondere Reste oder Spuren von Gegenständen, Bauten oder sonstigen Zeugnissen menschlichen, tierischen oder pflanzlichen Lebens, die sich im Boden oder in Gewässern befinden oder befanden“.

Derartige Reste oder Spuren sind im § 11 dann als „Fund“ definiert: „ …Sachen, Mehrheiten von Sachen, Teile oder Spuren von Sachen, von denen anzunehmen ist, dass es sich um Denkmäler nach § 2, Abs. 1 handelt.“

Deren Entdeckung ist unverzüglich der Denkmalschutzbehörde anzuzeigen.

Erläuterungen:
Als Fund bezeichnet der Fachmann also den „gefundenen“ Gegenstand, also z. B. das Gefäß, das Werkzeug, die Pfeilspitze, das Steinbeil, die Scherbe u.ä.

Der Befund dagegen umfasst die Gesamtheit aller Umstände am Fundplatz rund um den „Fund“. Dazu gehören insbesondere die genaue Erfassung des Fundplatzes (Ort, Lage im Gelände, Himmelsrichtung, Tiefe im Erdreich, mögl. exakte Skizze mit Entfernungsangaben u.ä.), eventuelle Beigaben, weitere Funde, Inhalte von Gefäßen, Lage des Fundes (Gefäß auf dem Boden oder Kopf stehend) u.a.m. Für die wissenschaftliche Aussage ist der Befund oft wichtiger als der Einzelfund. In jedem Falle aber sollen beide eine aussagekräftige Einheit bilden.

Wo treten Oberflächenfunde auf?
Solche Funde liegen entweder auf der Erdoberfläche oder sie gelangen durch Bodenaufbrüche ans Tageslicht. Zu letzteren Möglichkeiten gehören (Auswahl):
- Umgrabearbeiten im Garten; Feldarbeiten (Pflügen,…)
. Anlegen von Kabel- u. Drainagegräben; Fundamentschachtungen auf dem Grundstück
. Erosionsbereiche an Hängen, Flussufern; ausgefahrene Wald- und Wiesenwege
. Friedhofs- und Grabschachtungen
. Fuchs- und Dachsbauten; Maulwurfshaufen u.a.m.

Verhalten bei Funden
- Oberflächen- Lesefunde
. Fundstück(e) bergen, nur feste Scherben ggf. vorsichtig säubern, ansonsten belassen
. Festhalten von Ort (Gemeinde, Fundplatz, bemaßte Fundskizze), Lage im Gelände, Eigentümer des
Fundplatzes, derzeitige Nutzung u.ä. zum Wiederauffinden des Fundplatzes
. Information an die zuständigen Stellen geben u. in jedem Falle Fundmeldung anfertigen (ggf. mit
Hilfestellung)
- Bodenfunde (bei Bodenaufbrüchen)
. Bei Einzelscherben wie „Oberflächen- Lesefunde“ verfahren
. Bei Gefäßen, Gegenständen, mehren Fundstücken: Fundort sichern (Abdecken, Arbeiten einstellen),
sofort die zuständigen Stellen informieren, bis dahin ggf. Fundort kontrollieren.

- Entdecken von Altfunden
Verschiedentlich treten Fundstücke aus früherer Zeit aus privaten Sammlungen der Vorfahren auf, die evtl. schon längere Zeit in Kellern, auf Dachböden o.ä. lagerten:
. Sichern der Funde
. Information der zuständigen Stellen.
(Auch solche Altfunde sollen der Wissenschaft zur Verfügung gestellt werden.)

Häufigste zu erwartende Oberflächen- Lesefunde im Schliebener Land
Scherben, Scherbenreste
Glatte / verzierte Scherben; Boden- oder Randprofile; Henkelreste und HenkelansätzeFarben: Braun bis schwärzlich meist Bronzezeit
Schwarz und gelblich- rötlich meist Römische Kaiserzeit (germanisch)
Grau- bräunlich meist Slawenzeit
Blaugrau, grau Deutsches Mittelalter
Schmutzigbraun Deutsches Mittelalter
Gebrannte LehmstückeBrocken, KlümpchenBraun bis rötlichStammen aus dem Hüttenbewurf oder von sekundären Brennstellen beim Geschirrbrennen
MetallschlackenMeist Eisenschlacken, grau- schwärzlich, glanzlos, oft rostig, manchmal erhebliches Gewicht von mehren Kilogramm oder noch mehrWenige BronzeschlackenHolzkohlestückeKleinere Kohlereste, oft krümeligGeringe FestigkeitBodenverfärbungen
Bei Schachtarbeiten werden häufig verschiedene farbliche Abstufungen im Boden bemerkt. Auch das kann ein Hinweis auf einen entsprechenden Fundplatz sein, so dass sofort eine Meldung erforderlich ist.

Was gehört wem?
Bei Funden, von denen jeglicher Eigentümernachweis fehlt und nicht erbracht werden kann (und das sind fast alle ur- und frühgeschichtlichen Funde!), gehören gem. der so genannten „Schatzregal- Regelung“ (s. Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz, § 12) alle dem Land Brandenburg. Diese Funde sind unverzüglich der zuständigen Stelle zu übergeben.



Ihre Ansprechpartner bei Funden:
Untere Denkmalschutzbehörde beim Landratsamt des Landkreises Elbe- Elster in Herzberg/ E.
Tel.: 03535 469 102
bzw. das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum Zossen/ OT Wünsdorf Tel.: 033702 71200
oder dessen Außenstelle in Cottbus
Tel.: 0355 797969.
(Für erste Fragen vor Ort stehen Ihnen auch ehrenamtliche Bodendenkmalpfleger oder sachkundige Heimatfreunde helfend zur Verfügung).





Schlieben, im Februar 2013

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